Bis Mitte 2021 waren Online-Casinospiele und virtuelle Automaten in Deutschland grundsätzlich verboten, gespielt wurde trotzdem, oft bei Anbietern im Ausland. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021, kurz GlüStV 2021, hat das umgedreht: Seit dem 1. Juli 2021 gibt es Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele, verbunden mit einem dichten Regelwerk zum Schutz der Spielenden. Dieses Regelwerk gilt bis heute.
Der Vertrag ist kein Bundesgesetz, sondern eine Vereinbarung der Länder, deshalb auch der Name Staatsvertrag. Den vollständigen Text finden Sie zum Beispiel auf dem Portal Bayern.Recht des Freistaats Bayern. Wer nach einzelnen Regeln sucht, stößt fast immer auf § 22a, den Paragrafen für virtuelle Automatenspiele, sowie auf die §§ 6c bis 6i zu Limits, Aktivitätsdatei und Panikknopf.
Die Zeitleiste ordnet die wichtigsten Daten seit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2021 ein: Urteile zu Netzsperren, Steuer und Rückforderungen, den unterzeichneten Änderungsstaatsvertrag und die Einsatzstufen, die längstens bis Ende 2027 gelten. Termine, die noch bevorstehen, sind eigens markiert. Jeder Eintrag sagt in einem Satz, was sich an diesem Tag geändert hat.
Zeitleiste 2021–2027
- GlüStV 2021 tritt in KraftVirtuelle Automatenspiele werden bundesweit erlaubnisfähig – mit 1 € Höchsteinsatz, 5-Sekunden-Regel, LUGAS-Limit und Panikknopf.
- Aus BZgA wird BIÖGDie Bundeszentrale wird zum Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit; das Beratungstelefon 0800 1 37 27 00 läuft seitdem unter dem neuen Namen.
- Bundesverwaltungsgericht zu NetzsperrenInternetanbieter dürfen nur unter engen Voraussetzungen zum Sperren illegaler Seiten verpflichtet werden (8 C 3.24).
- Bundesfinanzhof bestätigt die AutomatensteuerDie 5,3 % auf den Einsatz sind weder verfassungs- noch EU-rechtswidrig (IX R 27/24).
- Zweiter Änderungsstaatsvertrag unterzeichnetNeue Regeln vor allem für Netzsperren; das Inkrafttreten hängt von der Ratifizierung in allen Ländern ab.
- EuGH zu RückforderungenDas frühere deutsche Verbot von Online-Casinospielen war mit EU-Recht vereinbar (C-440/23); die Folgen regelt deutsches Recht.
- Einsatzstufen 3 € und 5 €Anbieter dürfen freiwillig höhere Einsätze ab 21 Jahren erlauben, 5 € erst nach 90 Tagen ohne Auffälligkeiten.
- BGH verhandelt VerlustklagenMündliche Verhandlung zu Rückforderungen von Spielverlusten; ein Urteil steht noch aus.
- Bericht zur Evaluierung des GlüStVBis zu diesem Datum soll der zusammenfassende Bericht vorliegen (§ 32 GlüStV 2021).
- Einsatzstufen laufen ausDie GGL-Richtlinie zu 3 € und 5 € gilt längstens bis Ende 2027; danach entscheidet die Behörde neu.
Was der Glücksspielstaatsvertrag online erlaubt
Bundesweit erlaubt sind virtuelle Automatenspiele, also Online-Slots. Daneben kennt der GlüStV 2021 Erlaubnisse für Sportwetten und Online-Poker. Für alle diese Angebote gilt: Nur wer eine deutsche Erlaubnis hat, darf sie Spielenden in Deutschland anbieten. Wer keine hat, ist nicht etwa eine Grauzone, sondern ein illegales Angebot, gegen das die Behörde vorgeht.
Anders ist es bei den klassischen Tischspielen. Online fallen sie nicht unter die Automatenlizenz, und § 22a Abs. 2 verbietet sogar Slots, die solche Tischspiele nachahmen. Online-Casinospiele sind nach § 22c Sache der einzelnen Länder. Jedes Land darf sie selbst anbieten oder Konzessionen vergeben, die dann nur im eigenen Gebiet gelten.
Wer was online anbieten darf
Bundesweite Erlaubnis
- virtuelle Automatenspiele
- Sportwetten
- Online-Poker
Nur einzelne Länder
- Online-Casinospiele nach § 22c
- Schleswig-Holstein: vier private Anbieter seit 2024
- Bayern: staatliche Spielbankverwaltung
- jeweils nur für Spielende in diesem Land
Verboten
- Slots, die Tischspiele nachahmen (§ 22a Abs. 2)
- jedes Angebot ohne deutsche Erlaubnis
Laut Whitelist der GGL nutzen das derzeit genau zwei Länder. In Schleswig-Holstein haben vier private Anbieter seit 2024 eine Erlaubnis für Online-Casinospiele, in Bayern die staatliche Spielbankverwaltung. Beide Erlaubnisse gelten nur für Spielende in diesem Land. Wer in Nordrhein-Westfalen oder Hessen wohnt, hat online derzeit keinen legalen Zugang zu Online-Casinospielen.
Die GGL: Aufsicht und Whitelist
Durchgesetzt wird der Glücksspielstaatsvertrag von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, die es seit fünf Jahren gibt. Sie erteilt die bundesweiten Erlaubnisse, überwacht die Anbieter und geht gegen illegale Seiten vor. Zu diesem Jubiläum im September 2026 hat die GGL Zahlen veröffentlicht, die zeigen, wie groß der legale Markt inzwischen ist.
Danach stehen 129 Anbieter und Vermittler mit Erlaubnis auf der Whitelist, über alle Glücksspielarten hinweg, mit 229 erlaubten Websites. Allein 2025 hat die GGL mehr als 600 Aufsichtsprüfungen durchgeführt, und zwei Erlaubnisse wurden bisher widerrufen. Rund 77 % des Online-Marktes laufen laut einer Studie im Auftrag der GGL inzwischen über regulierte Anbieter.
Die GGL nach fünf Jahren, Stand September 2026
- 129Anbieter und Vermittler auf der Whitelist
- 229erlaubte Websites
- über 600Aufsichtsprüfungen im Jahr 2025
- rund 77 %des Online-Marktes bei regulierten Anbietern
Die Whitelist ist für Sie das wichtigste Werkzeug überhaupt. Dort steht jeder erlaubte Anbieter mit seinen Domains und der Glücksspielart. Der Stand vom 02.10.2026 nennt 36 Einträge für virtuelle Automatenspiele, nach unserer eigenen Zählung. Unsere Liste der legalen Online Casinos und Spielotheken enthält ausschließlich Anbieter, die wir dort für Automatenspiele gefunden haben.
Für Sie heißt das vor allem: Das Recht rund um Online-Glücksspiel ist in Bewegung, aber die Grundregel bleibt einfach. Gespielt wird bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis, die auf der Whitelist der GGL stehen. Welche Anbieter das für Automatenspiele sind und wie sie im Vergleich abschneiden, zeigt unsere Übersicht der legalen Online Casinos und Spielotheken, Stand Oktober 2026.
Wie die GGL gegen illegale Angebote vorgeht
- Untersagungsverfahren: von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025
- Geprüfte Websites: rund 6.300 bis Ende 2025
- Gesperrte Seiten: 1.843 illegale Seiten von 254 Anbietern sind aus Deutschland nicht mehr erreichbar
- Zahlungssperren: 178 Websites wurden von Zahlungswegen abgeschnitten, damit dort kein Geld mehr ankommt
Die Netzsperre hatte einen Haken. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 19.03.2025 im Verfahren 8 C 3.24, dass Zugangsanbieter nur unter engen Voraussetzungen Adressat einer Sperranordnung sein können. Genau diese Lücke soll der neue Änderungsstaatsvertrag schließen, der weiter unten beschrieben ist. Bis dahin bleiben Zahlungssperren und Untersagungen die wichtigsten Mittel der Behörde.
Die Schutzregeln im Glücksspielstaatsvertrag 2021
Für Online-Slots setzt der Vertrag eine ganze Reihe fester Grenzen. Ein Spiel dauert im Schnitt mindestens fünf Sekunden, jeder Spin wird von Hand gestartet, und es läuft immer nur ein Spiel. Der Einsatz ist grundsätzlich auf einen Euro begrenzt. Was das im Einzelnen bedeutet, erklärt der Ratgeber zur 5-Sekunden-Regel ausführlich.
Dazu kommen die Werkzeuge rund um das Konto. Das Einzahlungslimit liegt grundsätzlich bei 1.000 € im Monat über alle Anbieter zusammen, geführt in einer zentralen Datei, siehe LUGAS-Limit. Der Panikknopf sperrt sofort für 24 Stunden, die bundesweite Sperrdatei OASIS für mindestens drei Monate. Wie Sie sich dort eintragen, steht im Ratgeber zur OASIS-Sperre.
| Regel | Inhalt | Fundstelle |
|---|---|---|
| Spieldauer | im Durchschnitt mindestens 5 Sekunden | § 22a Abs. 6 |
| Höchsteinsatz | Standard 1 € je Spiel; seit 01.07.2026 ab 21 Jahren bis 3 € oder 5 € (GGL-Richtlinie, längstens bis 31.12.2027) | § 22a Abs. 7 |
| Autoplay | verboten, jedes Spiel einzeln starten | § 22a Abs. 4 |
| Einzahlungslimit | grundsätzlich 1.000 € im Monat, anbieterübergreifend | § 6c |
| Panikknopf | sofortige Sperre für 24 Stunden | § 6i Abs. 3 |
| Spielersperre | mindestens 3 Monate, Ende nur auf Antrag | §§ 8a, 8b |
Weniger bekannt sind die Regeln für die Werbung. § 5 Abs. 3 verbietet zwischen 6 und 21 Uhr Werbung im Rundfunk und im Internet für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele. Außerdem dürfen Anbieter keine Kredite an Spielende vergeben oder auf ihrer Domain dafür werben. Minderjährige sind ausgeschlossen, und die Identität wird bei der Anmeldung geprüft.
Getrennte Bereiche und eine Stunde Wartezeit
Viele Anbieter haben Erlaubnisse für mehrere Glücksspielarten, etwa Sportwetten und Automatenspiele. Der Glücksspielstaatsvertrag verlangt in § 4 Abs. 5 Nr. 5, dass verschiedene Spielformen auf einer Domain nur in getrennten Bereichen angeboten werden, mit Wartezeiten beim Wechsel. Gewinne aus einem Bereich dürfen Sie in einem anderen erst nach einer Stunde einsetzen.
Spürbar wird das, wenn ein Gewinn aus einer Sportwette direkt am Automaten landen soll. Das geht nicht sofort, und das ist gewollt: Der schnelle Wechsel von einer Spielform zur nächsten gilt als Risiko. Dazu kommt das Verbot, mehrere Automatenspiele parallel zu spielen, auch über verschiedene Anbieter hinweg, überwacht über eine zentrale Aktivitätsdatei.
Neuerungen 2026: Einsatzstufen und GGL-Richtlinie
Die größte Änderung des Jahres 2026 kam nicht über eine Gesetzesänderung, sondern über eine Richtlinie der GGL. § 22a Abs. 7 erlaubt der Behörde, den Höchsteinsatz an geänderte Verhältnisse anzupassen. Auf dieser Grundlage dürfen Anbieter seit dem 1. Juli 2026 freiwillig bis 3 € pro Spiel für Spielende ab 21 Jahren zulassen.
Bis 5 € pro Spiel sind möglich, wenn Spielende 21 sind und 90 Tage ohne Anzeichen problematischen Spiels hinter sich haben, bei besonderer Überwachung. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, und die Regel gilt längstens bis zum 31.12.2027. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW sieht darin gravierende Risiken und kritisiert, dass die Änderung ohne Pressemitteilung kam.
Was sich am 1. Juli 2026 geändert hat
Neu, unter Auflagen
- bis 3 € pro Spiel ab 21 Jahren
- bis 5 € nach 90 Tagen ohne Anzeichen problematischen Spiels, mit besonderer Überwachung
- freiwillig für Anbieter, kein Anspruch für Spielende
- längstens bis 31.12.2027
Unverändert
- im Schnitt mindestens fünf Sekunden pro Spiel
- kein Autoplay, kein Parallelspiel, keine Jackpots
- Hinweis nach 60 Minuten, danach fünf Minuten Pause
- Panikknopf und Einzahlungslimit von 1.000 €
Alle anderen Schutzregeln sind unverändert. Die Spieldauer, das Autoplay-Verbot, das Verbot von Parallelspiel und Jackpots, die Pause nach 60 Minuten, der Panikknopf und das Einzahlungslimit von 1.000 € gelten wie zuvor. Wer liest, der Glücksspielstaatsvertrag sei 2026 „gelockert“ worden, bekommt nur die halbe Geschichte: Gelockert wurde ein einziger Wert, und auch der nur unter Auflagen.
Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Parallel dazu arbeiten die Länder an einer echten Änderung des Vertrags. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde am 26.03.2026 unterzeichnet. Er erweitert die Netzsperren auf Vermittlungsdienste, auch bei reiner Durchleitung, und ausdrücklich auch auf Werbung für illegales Glücksspiel. Außerdem regelt er erweiterte Datenabfragen, unter anderem durch ausländische Ermittlungsbehörden, sowie die Struktur der GGL.
Für die Sperrdatei bringt er eine Klarstellung: Anbieter dürfen OASIS nur über die eigene Zugangskennung der jeweiligen Domain abfragen und die Abfrage nicht an Dritte weitergeben, mit neuen Bußgeldern. Zu Einsatz, Spieldauer oder Limits enthält der Text nichts. In Kraft tritt der Vertrag am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, und die Ratifizierung läuft noch.
Außerdem steht 2026 eine Bilanz an. Nach § 32 soll bis zum 31.12.2026 ein zusammenfassender Bericht zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags vorliegen. Bis Oktober 2026 ist er nach unserem Stand nicht erschienen. Die GGL betont, dass die Evaluierung keine Pause für laufende Entscheidungen bedeutet, und wünscht sich eine Regulierung, die schneller angepasst werden kann.
Was der Glücksspielstaatsvertrag beim Spielen für Sie bedeutet
Im Alltag begegnen Ihnen die Regeln an festen Stellen. Bei der Anmeldung prüft der Anbieter Ihre Identität und fragt Ihr Monatslimit ab. Nach jedem Einloggen sehen Sie die Summe Ihrer Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage und bestätigen sie. Am Automaten stehen Einsatz und Gewinn immer in Euro und Cent.
Wo Ihnen der Vertrag beim Spielen begegnet
- Anmeldung: Der Anbieter prüft Ihre Identität und fragt Ihr Monatslimit ab.
- Jedes Einloggen: Sie bestätigen die Summe Ihrer Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage.
- Am Einsatz: Beträge in Euro und Cent, dazu die durchschnittliche Auszahlung pro Euro und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns.
- Nach einer Stunde: ein Hinweis, den Sie bestätigen, danach fünf Minuten Pause.
Neben dem Einsatz zeigt jedes legale Spiel die durchschnittliche Auszahlung pro Euro und die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns. Nach einer Stunde Spielzeit kommt ein Hinweis, danach eine Pause von fünf Minuten. Wie sich das anfühlt, können Sie auf dem Automaten unserer Startseite mit Spielgeld ausprobieren, ohne Konto und ohne echtes Geld.
Die Virtuelle Automatensteuer
Steuerlich regelt nicht der Staatsvertrag die Slots, sondern das Rennwett- und Lotteriegesetz. Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 % und bemisst sich nach dem Einsatz abzüglich der Steuer selbst. Auf einen Euro Einsatz entfallen damit rund fünf Cent. Steuerschuldner ist ausdrücklich der Veranstalter, also der Anbieter, nicht der Spielende und nicht der Gewinn.
Virtuelle Automatensteuer
- 5,3 %auf den Einsatz abzüglich der Steuer
- rund 5 Centje Euro Einsatz
- Anbieterist Steuerschuldner, nicht der Spielende
- 04.11.2025Bundesfinanzhof bestätigt die Steuer (IX R 27/24)
Der Bundesfinanzhof hat die Steuer am 04.11.2025 im Verfahren IX R 27/24 bestätigt, sie ist weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig. Ein paralleles Verfahren mit dem Aktenzeichen IX R 28/24 endete genauso. Weil die Steuer auf den Einsatz fällt, lohnt der Blick auf die Auszahlungsquote im Spiel, die dort laut Gesetz angezeigt werden muss.
Was die Steuer für Sie bedeutet, wird oft verkürzt dargestellt. Sie taucht auf keiner Abrechnung auf, und Sie müssen nichts anmelden. Sie verändert aber die Rechnung des Anbieters, weil von jedem Euro Einsatz rund fünf Cent an den Staat gehen, bevor überhaupt ausgezahlt wird. Deshalb ist die Quote, die das Spiel anzeigt, die Zahl, auf die es ankommt.
Auf unserem Automaten der Startseite läuft ein Zähler mit, der genau diesen Anteil sichtbar macht. Nach hundert Spins zu je einem Euro stehen dort rund fünf Euro Steuer, die im echten Spiel der Anbieter abführt. Mehr zur Auszahlungsquote und zu ihrer Anzeige im Spiel steht im Ratgeber zu RTP und Volatilität.
Rückforderungen und die Urteile der Gerichte
Viele Spielende haben Verluste bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis aus der Zeit vor 2021 zurückgefordert. Der Europäische Gerichtshof entschied am 16.04.2026 im Verfahren C-440/23: Das frühere deutsche Verbot von Online-Casinospielen ist mit EU-Recht vereinbar, ebenso die Nichtigkeit der Verträge und ein Anspruch auf Rückzahlung. Die Folgen regelt das deutsche Recht.
| Gericht und Verfahren | Datum | Stand |
|---|---|---|
| Europäischer Gerichtshof, C-440/23 | 16.04.2026 | Urteil: früheres Verbot mit EU-Recht vereinbar, Folgen nach deutschem Recht |
| Bundesgerichtshof, Leitverfahren I ZR 216/25 | 17.09.2026 | mündliche Verhandlung, noch kein Urteil |
| Europäischer Gerichtshof, C-530/24 (Sportwetten) | anhängig | noch kein Urteil |
Beim Bundesgerichtshof fand am 17.09.2026 eine mündliche Verhandlung in einem Leitverfahren statt, ein Urteil gibt es noch nicht. Ein weiteres Verfahren zu Sportwetten liegt beim Europäischen Gerichtshof, Aktenzeichen C-530/24. Wer selbst über eine Rückforderung nachdenkt, sollte sich individuell beraten lassen, statt auf Schlagzeilen zu vertrauen, die einen sicheren Ausgang versprechen.
Häufige Fragen
Sind Tischspiele online in Deutschland erlaubt?
Nur eingeschränkt. Die Automatenlizenz der GGL deckt keine Tischspiele ab. Online-Casinospiele sind Sache der Länder, und eine Erlaubnis gilt nur im jeweiligen Land. Auf der Whitelist stehen dafür derzeit nur Anbieter in Schleswig-Holstein und Bayern, jeweils für Spielende in diesem Land. Für Spielende in anderen Bundesländern gibt es dieses Angebot legal nicht.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter eine deutsche Erlaubnis hat?
Die GGL führt eine öffentliche Whitelist mit allen erlaubten Anbietern und ihren Websites. Dort steht auch, für welche Glücksspielart die Erlaubnis gilt. Wichtig ist die genaue Domain: Manche Anbieter haben nur für eine bestimmte Adresse eine Erlaubnis für Automatenspiele, für eine andere dagegen nur für Sportwetten. Die Liste steht auf der Website der GGL.
Muss ich auf Gewinne aus Spielautomaten Steuern zahlen?
Die Virtuelle Automatensteuer zahlt der Anbieter. Sie beträgt 5,3 Prozent und wird auf den Einsatz abzüglich der Steuer berechnet, nicht auf Gewinne. Steuerschuldner ist laut Rennwett- und Lotteriegesetz der Veranstalter des Spiels. Der Bundesfinanzhof hat die Steuer im November 2025 als verfassungsgemäß bestätigt. Beim Spielen selbst fällt für Sie diese Steuer nicht an.
Ab wann gilt der neue Änderungsstaatsvertrag?
Ein Datum gibt es noch nicht. Die Länder haben den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag im März 2026 unterzeichnet. In Kraft tritt er am Tag nach der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde. Bis dahin müssen die Landesparlamente zustimmen, und dieser Prozess läuft im Oktober 2026 noch. Maßgeblich ist der Stand vom Oktober 2026, bis dahin gelten die Regeln des Vertrags von 2021 unverändert.